Allgemeine Geschäftbedingungen von Dogpoint Adventures
1) Buchungsbestätigung
Schriftliche (z.B. E-Mail, Brief, Fax), aber auch mündliche (z.B. telefonisch) Buchungen sind verbindlich. Durch Zusendung der Programminformationen, der Rechnung per E-Mail und/oder per Post, sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen wird diese Buchung seitens Dogpoint Adventures /Lisa Klaushofer bestätigt.
2) Zahlungsbedingungen
Bezahlung erfolgt bar bei Besuch unserer Angebote oder per Vorrauskasse. Die geltende Zahlungsart wird individuell mit dem Kunden vorab vereinbart. Sollte die Zahlung (Bankeingang bzw. Kassaeingang) nicht innerhalb von 30 Tagen (es gilt das Rechnungsdatum) bzw. spätestens am vereinbarten Programmtag erfolgen, so wird die offene Rechnung automatisch an unsere Rechtsvertretung übergeben.
3) Belehrung nach dem Konsumentenschutzgesetz (§ 5a ff KSchG)
Bei allen unseren Angeboten handelt es sich um Outdoor- bzw. Freiluft-Programme, die grundsätzlich bei jedem Wetter und bei jeder Schneelage zum vereinbarten Termin durchgeführt werden. Sollte jedoch am Programmtag aufgrund höherer Gewalt (z.B. Witterungsgründe) die ordnungsgemäße Durchführung des gebuchten Programms nicht möglich sein, die Durchführung, die Hunde oder Personen gefährden oder beeinträchtigen (es entscheidet der Programmleiter bzw. eine vertretungsbefugte Person), so wird ein Alternativangebot unterbreitet.
Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von sieben Werktagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird, oder bei Vertragsschluss bereits ein bestimmter Zeitpunkt zur Durchführung der Dienstleistung vereinbart wurde. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich per E-Mail oder per Post zu erklären.
Gutscheine werden nach Zahlungseingang, per Post, versandt.
4) Stornierung eines gebuchten Programmes
Bei Stornierung eines fix gebuchten Programms bzw. bei individuell geplanten Programmen (dazu zählen auch Firmenveranstaltungen) fallen nachfolgende Stornokosten an:
bis zum 42. Tag vor Programmantritt 20%; vom 41.-30. Tag 40%; vom 29.-15. Tag 60%; vom 14.-07. Tag 80%; vom 06.-01. Tag 90%; am Programmtag 100% des Preises
Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt das Rechnungsdatum, sowie das Datum der Rücktrittserklärung. Als Datum der Rücktrittserklärung gilt der Posteingangsstempel, das E-Mail bzw. das Fax.
Für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen, an einem Programm nicht teilnehmen können, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung im Vorfeld.
5) Programmabbruch durch den/die Teilnehmer/in aus gesundheitlichen Gründen
Sollte ein/ Teilnehmer/in aus gesundheitlichen Gründen das Programm abbrechen müssen, so wird eine individuelle Lösung, zur beiderseitigen Zufriedenheit, gesucht. Grundsätzlich besteht jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung. Am besten ist, wenn sie vorab eine Reiseversicherung abschließen
6) Haftung
Der Aufenthalt am Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Für etwaige Sach- und Personenschäden übernehmen wir keine Haftung. Für Kinder haften ihre Eltern, oder die begleitenden, erziehungsberechtigten bzw. aufsichtspflichtigen Personen.
7) Rücktritt seitens des Veranstalters
Sollte am Programmtag eine nicht voraussehbare höhere Gewalt (z.B. Witterungsgründe) die ordnungsgemäße Durchführung des gebuchten Programms erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen (es entscheidet der Programmleiter bzw. eine vertretungsbefugte Person), so werden wir uns bemühen, ein Alternativangebot zu unterbreiten.
8) Gesundheitliche Eignung
Für die gesundheitliche Eignung hinsichtlich der Anforderung der gebuchten Leistung bzw. des gebuchten Programms ist der/die Teilnehmer/in selbst bzw. eine erziehungsberechtigte Person verantwortlich. Alle angebotenen Programme erfordern einen entsprechenden Gesundheitszustand, aber auch die nötige körperliche und geistige Fitness. Bei Bedenken und Fragen zur persönlichen, körperlichen Verfassung (z.B. Gewicht, Alter, Eignung, usw.) stehen wir gerne zur Verfügung! Sollte ein/e Teilnehmer/in aus persönlichen und/oder körperlichen Gründen das Programm abbrechen müssen, so wird der Programmpreis nicht rückerstattet.
9) Sicherheit
Den Anweisungen der Mitarbeiter/innen von Dogpoint Adventures Team ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Bei witterungsbedingten und anderen Sicherheitsrisiken bzw. bei grob fahrlässigem Handeln von Teilnehmern/innen steht es Mitarbeiter/innen frei, Programme abzubrechen, Änderungen vorzunehmen und Teilnehmer/innen von Programmen auszuschließen und/oder des Geländes zu verweisen.
Für alle Teilnehmer/innen ist das Tragen eines Helmes bei Wagen- und Schlittenfahrten, Bike- und Scooterkurse, verpflichtend.
Bei Ausfahrten mit unseren Schlittenhunden, entscheiden die Mitarbeiter/innen des Huskycamps, ob mit Schlitten oder Wagen gefahren wird. Die Kunde/in bzw. die Teilnehmer haben bei diesem Thema kein Wahlrecht bzw. keine Entscheidungsbefugnis.
Bei witterungsbedingten und anderen Sicherheitsrisiken bzw. bei grob fahrlässigem Handeln von Teilnehmern/innen steht es Mitarbeiter/innen frei, Programme abzubrechen, Änderungen vorzunehmen und Teilnehmer/innen von Programmen auszuschließen und/oder des Geländes zu verweisen.
10) Tierschutz
Bei allen unseren Programmen steht der Schutz unserer Hunde, die Gesundheit und Sicherheit unserer Hunde, aber auch der Tierschutz im Allgemeinen im Vordergrund. Jegliches Zuwiderhandeln von Teilnehmern/innen wird sofort zur Anzeige gebracht und führt zum Auschluss am an den Programmen.
11) Vermittlung von fremden Leistungen
Für vermittelte Fremdleistungen (z.B. Hotel, Pension, Veranstalter, etc.) übernimmt Dogpoint Adventures keinerlei Verantwortung oder Haftung. Nicht eingehaltene Leistungen bzw. Missstände sind direkt beim Reisepartner zu beanstanden bzw. zu reklamieren. In bestem Wissen und Gewissen werden Reisepartner ausgewählt und den Teilnehmern/innen vorgeschlagen.
12) An- und Abreise
Alle Programme starten pünktlich zum angegeben Zeitpunkt, sollten Teilnehmer/innen zu spät kommen, läuft die Programmzeit ab dem gebuchten Zeitpunkt. Das Mitführen von Schneeketten ist ratsam. Mit dieser Winterausrüstung ist eine An- bzw. Abreise immer möglich!
13) Gutscheine
Gutscheine werden nach Zahlungseingang, per Post, versandt. Diese sind unbefristet gültig und sind übertragbar auf andere Personen. Barablöse ist nicht möglich. Unterschreitet der Wert des Programmes, den Wert des Gutscheinens, kann keine Auszahlung des Restbetrages erfolgen.
14) Schriftverkehr
Im Sinne eines papierlosen Büros versenden wir Rechnungen, Unterlagen und Informationen vorzugsweise per E-Mail. Sollte Sie die Zusendung der Rechnung am Postweg wünschen, so ersuchen wir Sie das bekannt zu geben.
15) Fotografie
Mit der Teilnahme an einem Programm wird automatisch das Einverständnis erklärt, dass etwaige Fotos bzw. Videos für die Website www.dogpoint-adventures.at bzw. für mögliche Presseberichte und auf der Fanseite, Dogpoint-Adventures in Facebook, verwendet werden dürfen. (Ausgenommen sind Einrichtungen wie Isidor und anderen Organisationen)
16) Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
Auf das Verhältnis zwischen den Teilnehmer/innen und Dogpoint Adventures finden primär die Bestimmungen dieser AGB‘s Anwendung. Subsidiär, sowie für Fragen der Auslegung ist österreichisches Recht in der jeweilig geltenden Fassung heranzuziehen (z.B. ABGB, KSchG, usw.).
Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein bzw. ungültig werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen uneingeschränkt aufrecht. Eine ungültige Bestimmung ist durch eine dem Sinn der jeweiligen Vereinbarung entsprechenden, gültige Regelung zu ersetzen bzw. zu streichen.
17) Gerichtsstand
Grundsätzlich werden außergerichtliche Lösungen angestrebt. Sollte eine solche Lösung nicht möglich sein, so wird Linz als Gerichtsstand vereinbart.
Der/Die Reiseteilnehmer/in akzeptiert bei Buchung die